Landtagsdebatte

Die Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Schritt, um die Rahmenbedingungen für junge Menschen, Familien und die Träger der Jugendhilfe in unserem Land nachhaltig zu verbessern.
Wir schaffen damit eine moderne, praxisnahe und verlässliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe.
Unser Leitgedanke ist klar: Kinder und Jugendliche sollen in Baden-Württemberg in Sicherheit, Geborgenheit und mit bestmöglichen Entwicklungschancen aufwachsen können.
Dabei übernehmen Eltern die erste Verantwortung – aber dort, wo Unterstützung notwendig ist, muss der Staat handlungsfähig sein und verlässlich und rechtssicher helfen können.
Dieses Gesetz stärkt genau diese Verantwortungsgemeinschaft zwischen Eltern, Staat sowie freien und privaten Trägern.
Die CDU-Fraktion hat sich in den Beratungen besonders dafür eingesetzt, dass die örtlichen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden.
Wir wissen: Es sind die Landkreise, die Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Trägern vor Ort, welche die tägliche Arbeit leisten – in den Jugendämtern, in den Beratungsstellen, in den Einrichtungen.
Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Klarheit in der Zuständigkeit, wir sorgen für Planungssicherheit und wir fördern die Kooperation mit den Trägern, die seit Jahrzehnten wertvolle Arbeit leisten – ob in der Jugendsozialarbeit, in den Familienhilfen oder in der Kindertagesbetreuung.
Die CDU steht dafür, dass Subsidiarität kein Schlagwort bleibt, sondern gelebtes Prinzip ist:
Was die Gesellschaft selbst leisten kann, das soll sie auch tun dürfen – mit Unterstützung, aber nicht mit Bevormundung durch den Staat.
Ein weiterer Punkt, den wir besonders betonen möchten, ist die Modernisierung der Strukturen.
Der Einzug der Digitalisierung in die Jugendhilfe ist kein Selbstzweck, sondern dient der Entlastung der Fachkräfte und der besseren Vernetzung aller Beteiligten.
Wir wissen: Jugendhilfe gelingt nur mit engagierten Menschen.
Deshalb enthält das Gesetz klare Maßnahmen zur Fachkräftesicherung – von flexibleren Qualifikationswegen über praxisnahe Ausbildungsmöglichkeiten bis hin zu besseren Rahmenbedingungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.
Wir schaffen damit Zukunftsperspektiven für einen Bereich, der oft zu wenig Wertschätzung erfährt, obwohl er für unser Gemeinwesen unverzichtbar ist.
Ein besonderes Anliegen der CDU-Fraktion war die Stärkung der Prävention.
Denn jedes Kind, das gar nicht erst in eine Krisensituation gerät, ist der beste Beweis für gelingende Jugendhilfe.
Mit der Ausweitung der Frühen Hilfen, der besseren Verzahnung von Schulen, Kitas und Jugendhilfe sowie der Stärkung von Familienbildungsangeboten setzen wir genau hier an.
Dieses Gesetz ist ein Bekenntnis zu unseren Kindern, zu unseren Familien und zu einer solidarischen Gesellschaft.
Die komplette Rede finden Sie unter https://www.landtag-bw.de/de/mediathek/videos/131-sitzung-vom-15-oktober-2025-599646?t=7508.