Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität

Fraktionsanhörung zum Thema CO2-Kompensation

Als zentralen Punkt des Koalitionsvertrags haben wir uns vorgenommen, in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2040 das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes haben wir dieses Ziel rechtlich verankert und darüber hinaus als Zwischenziel festgelegt, den Treibhausgasausstoß in Baden-Württemberg bereits bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent zu senken.
Politisch vorrangig sind für uns dazu Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Aber auch die CO2-Kompensation wird voraussichtlich eine bedeutende Rolle einnehmen, wenn wir unsere Klimaziele tatsächlich erreichen wollen. Wo beispielsweise im Luftverkehr oder in industriellen und chemischen Fertigungsprozessen die Emissionen nicht vollständig reduziert oder vermieden werden können, verbleibt die Kompensation des Treibhausgasausstoßes als einzig sinnvolle Möglichkeit.
Wie wir das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität erfolgreich erreichen und welche Rolle die CO2-Kompensation im In- und Ausland dabei spielen wird – darüber haben wir heute mit Wirtschaft, Wissenschaft, Kompensationsunternehmen, Verbänden und nicht zuletzt mit der von uns initiierten Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg im Rahmen einer Fraktionsanhörung gesprochen.