Änderung des Schulgesetzes beschlossen

Landtagsdebatte

Die Auswirkungen von übermäßiger Handynutzung sind bekannt, und es gibt einen konkreten Zusammenhang von hoher Handynutzung und einer schlechten Lernleistung.
Zwar ist es so, dass die Schule allein das Problem nicht lösen kann, aber die Schule ist einerseits ein Schutzraum, andererseits aber auch ein Ort, an dem Medienkompetenz entwickelt werden muss. Wir stehen deshalb für klare Regeln, so stringent und konsequent wie möglich.
Während das Mitführen der Geräte zwar weiterhin erlaubt wird, soll die private Nutzung verboten sein. Älteren Schülerinnen und Schülern kann die Nutzung in einzelnen Zeiten oder bestimmten Bereichen der Schulen gestattet werden. Auch als Bestandteil des Unterrichts oder in Notfällen sowie begründeten Einzelfällen soll das Benutzen gestattet werden.
Wir freuen uns, dass dies Eingang in die Musterformulierung gefunden hat, an der sich die Schulen orientieren können. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir zu einem bestimmten Zeitpunkt evaluieren müssen, wie die Schulen die alters- und entwicklungsangemessene Ausgestaltung in eigener Verantwortung umsetzen.
Wir, die CDU-Fraktion, wollen in allen Schularten unseres vielfältigen und differenzierten Bildungssystems Potenziale identifizieren und heben. Für eine erfolgreiche Bildungspolitik halten wir deshalb ein strategisch angelegtes und kohärentes Bildungsmonitoring für unverzichtbar. Empirisch belegte Erkenntnisse müssen als Steuerungswissen sowohl für die Schulverwaltung als auch für die Bildungspolitik nutzbar gemacht werden. Daher begrüßen wir die Einführung der Schüler-ID. Tatsache ist: Wer Qualitätsentwicklung, eine evidenzbasierte Schulentwicklung und ein Bildungsmonitoring vorantreiben will, braucht eine Schüler-ID.
Nun können wir mit der Schüler-ID Bildungsbiografien nachvollziehen und evaluieren, welche Maßnahmen geholfen haben, aber die Daten der Schüler-ID können auch – wie wir an Kanada gesehen haben – wichtig zur Erkennung von Frühwarnsignalen z. B. beim Schulabsentismus sein, der ein immer größer werdendes Problem ist.
Beim Ganztag wollen wir den Rechtsanspruch bedarfsgerecht umsetzen. Dabei soll der Ganztag mehr sein als ganztägige Schule. Kognitives, soziales und emotionales Lernen sollen sich verbinden. Unser Leitbild ist deshalb, dass die Kinder mit ihren unterschiedlichen Stärken und Talenten im Mittelpunkt stehen und dass leistungsstarke und leistungsschwache Kinder gleichermaßen von diesem Angebot profitieren.
Wir haben deswegen die Betriebskostenfinanzierung von 68 % für die kommunalen Betreuungsangebote vorgeschlagen und freuen uns, dass dieser Impuls aufgenommen wurde. Denn das im Mai 2025 verabschiedete Leitbild für den Ganztag muss mit konkreten Vereinbarungen hinterlegt werden, um allen Partnern im Ganztag Orientierung und Verlässlichkeit zu geben.
Die komplette Rede finden Sie unter https://www.landtag-bw.de/de/mediathek/videos/137-sitzung-vom-10-dezember-2025-609374?t=8733.